Rechtsanwälte Vogelsang

 
       

Onlinerecht:

  "Spam-Mails" unzulässig?

Wer einen - insbesondere kostenlosen - E-Mail-Zugang hat, kennt das Problem: Wie beim "echten" Briefkasten "quillt" auch der virtuelle bald vor lauter überflüssiger Werbe-Mail (sogenannter "Spam-Mail") über.

Das Versenden solcher Werbe-Mails indes ist nicht erlaubt. Dies – mittlerweile – eine Vielzahl von Landgerichten / Oberlandesgerichten entschieden. Insofern dürften gute Chancen bestehen, sich im Einzelfall gegen solche unzulässigen Mails zur Wehr zu setzen.

 

  Dürfen E-Mails durch die Steuerfahndung / Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden?

Es spricht zumindest einiges dafür, daß E-Mails nicht beschlagnahmt werden dürfen. Hierauf weist die Fachzeitschrift "Praxis Steuerrecht" hin.

Grund sei, daß die diesbezüglichen Vorschriften der StPO den Begriff "E-Mail" nicht kennen und sich auch nicht sinngemäß anwenden lassen. Vielmehr falle die elektronische Post unter das Fernmeldegeheimnis. Selbst die Überwachung einer Mailbox sei unzulässig. Anders ist es allerdings mit bereits ausgedruckten E-Mails. Diese dürften der Beschlagnahme wie andere Dokumente unterliegen.