Wer einen - insbesondere kostenlosen -
E-Mail-Zugang hat, kennt das Problem: Wie beim "echten"
Briefkasten "quillt" auch der virtuelle bald vor lauter
überflüssiger Werbe-Mail (sogenannter "Spam-Mail") über.
Das Versenden solcher Werbe-Mails indes ist
nicht erlaubt. Dies – mittlerweile – eine Vielzahl von
Landgerichten / Oberlandesgerichten entschieden. Insofern
dürften gute Chancen bestehen, sich im Einzelfall gegen solche
unzulässigen Mails zur Wehr zu setzen.