rechtsanwälte vogelsang
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OLG München, Endurteil v. 23.3.2018 - 10 U 2547/17 „Auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter gilt das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme“ Das Gericht hatte einen Verkehrsunfall zu entscheiden, welcher sich auf einem Parkplatzgelände ohne Fahrbahnmarkierungen o.ä. ereignete. Das OLG führt aus, dass grundsätzlich die Regeln der Strassenverkehrordnung auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz anwendbar sind. Bei eínem Parkplatzgelände ohne eindeutigen Straßencharakter gelte für beide Seiten das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme. Da dort stets mit ein- und ausparkenden Fahrzeugen zu rechnen sei, seien Kraftfahrer verpflichtet, so langsam zu fahren, dass sie ihr Fahrzeug jederzeit anhalten können.